|
Neues Verbraucherinsolvenzverfahren vorgesehen |
|
|
|
|
Freitag, 22. August 2008 |
Folgende Änderungen werden durch die Bundesregierung geplant: - Die Laufzeit des Verbraucherinsolvenzverfahren soll künftig auf 8 Jahre erhöht werden.
- Eine Verfahrenskostenstundung wird es nicht mehr geben.
- Der Pfändungsschutz soll wegfallen.
- Bei vorhandenen pfändbaren Vermögen oder Einkommen wird die Restschuldbefreiung nur noch erteilt wenn der Insolvenzverwalter vergütet wird.
- Die Restschuldbefreiung/ Entschuldung kann nach 10 Jahren beantragt werden.
- Die Gläubiger erhalten bei der Verweigerung zur Restschuldbefreiung mehr Rechte und können u.U. die Entschuldung versagen.
Genauere Informationen werden sicher in Kürze in der Presse oder bei den Gerichten bzw. Schuldnerberatungsstellen zu erfahren sein.
|