|
Lohnverzicht senkt nicht das Insolvenzgeld |
|
|
|
|
Mittwoch, 11. März 2009 |
Verlieren Beschäftigte Ihren Arbeitsplatz wegen Insolvenz des Unternehmens dürfen Sie nicht dafür bestraft werden, wenn Sie vorher versucht haben durch Lohnverzicht Ihre Arbeitsplätze zu retten. Das Insolvenzgeld muss so berechnet werden als ob es nie einen Sanierungstarifvertrag gegeben hätte so dass Urteil des Bundessozialgerichtes AZ.: B 11 AL 8/08 R (hier dritter Verhandlungstermin). Das Insolvenzgeld ersetzt den Nettolohn der wegen der Pleite des Unternehmens aber nicht mehr ausgezahlt wurde. Es wird Arbeitnehmern für die letzten drei Monate vor der Insolvenzanmeldung gezahlt.
|