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Kosten beim außergerichtlichen Verfahren |
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Dienstag, 7. März 2006 |
Die Schuldnerberatungsstellen in der Trägerschaft der freien Wohlfahrtsverbände bieten ihre Tätigkeit für die Schuldner in der Regel kostenfrei an. Bei der Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes besteht für Schuldner, die nicht in der Lage sind, die hierfür erforderlichen Mittel aufzubringen, die Möglichkeit‚ Beralungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz in Anspruch zu nehmen. Für die Bewilligung sind die Amtsgerichte zuständig. Informationen zur Beratungshilfe enthält die vom Bundesminesterium der Justiz herausgegebene Broschüre "Guter Rat ist nicht teuer".
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