| Änderung der lnsolvenordnung |
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| Dienstag, 7. März 2006 | |
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Am 1. Dezember 2001 ist eine Änderurng der lnsolvenzordnung in Kraft getreten. Das neue Gesetz schafft mit mit einer Verfahrenskostenhilfe die Voraussetzungen dafür, dass keinem Schuldner der Weg zur Restschuldbefreiung versperrt bleibt. Hat der Schuldner keine Mittel, die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu bezahlen, können ihm die Gerichts- und Anwaltskosten gestundet werden.
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