| Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahren |
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| Dienstag, 7. März 2006 | |
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1. Stufe: Der Schuldner sollte sich zunächst um eine außer- gerichtliche Einigung mit seinen Gläubigern bemühen. Unterstützt wird er dabei von einer Schuldnerberatungsstelle, einem Rechtsanwalt, Notar. Steuerberater oder einer vergleichbaren Person. 2. Stufe: Misslingt dieser Einigungsversuch folgt das gerichtliche lnsolvenzverfahren. Das Gericht wird nun erst einmal versuchen, auf der Grundlage eines vom Schuldner vorgelegen Schuldenbereinigungsplans eine Einigung herbeizuführen. Das Gericht kann die Zustimmung einzelner Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen ersetzen, wenn der Plan inhaltlich angemessen ist. 3. Stufe: Kommt kein Schuldenbereinigungsplan zu Stande oder erscheint die Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans aussichtslos, so wird ein vereinfachtes lnsolvenzverfahren durchgeführt. Wenn der Schuldner anschließend noch sechs Jahre lang die Schulden bei den Gläubigern bestmöglich abträgt, wird er von seinen restlichen Verbindlichkeiten befreit. |
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