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Lohnverzicht senkt nicht das Insolvenzgeld
Mittwoch, 11. März 2009
Verlieren Beschäftigte Ihren Arbeitsplatz wegen Insolvenz des Unternehmens dürfen Sie nicht dafür bestraft werden, wenn Sie vorher versucht haben durch Lohnverzicht Ihre Arbeitsplätze zu retten. Das Insolvenzgeld muss so berechnet werden als ob es nie einen Sanierungstarifvertrag gegeben hätte so dass Urteil des Bundessozialgerichtes AZ.: B 11 AL 8/08 R (hier dritter Verhandlungstermin). Das Insolvenzgeld ersetzt den Nettolohn der wegen der Pleite des Unternehmens aber nicht mehr ausgezahlt wurde. Es wird Arbeitnehmern für die letzten drei Monate vor der Insolvenzanmeldung gezahlt.
 
Auswirkungen der Finanzkrise
Donnerstag, 29. Januar 2009
Allein in Berlin sollen nach der Wirtschaftsauskunft Creditreform bis zu 1.700 Unternehmen von der Insolvenz bedroht sein. Das sind 3,5% mehr als 2008. Bedroht wären dabei rund 26.000 Arbeitsplätze vor allem in der Autobranche und deren Zulieferer, in der Transport – und Logistikwirtschaft sowie bei Dienstleistungsunternehmen. Die Finanzkrise hinterlässt also auch hier deutlichen Spuren.
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Zahl der Insolvenzen steigt wieder
Donnerstag, 4. Dezember 2008
Lt. einer Nachricht der Berliner Zeitung ist die Zahl der Firmeninsolvenzen erstmals seit 2003 wieder ansteigend. Allein im Jahr 2008 rechnet man mit einer Zunahme von 2,2% was in Zahlen ausgedrückt etwa 29.800 Fälle sind. In den neuen Bundesländern ist nach dem Wirtschaftsinformationsverband Creditreform allerdings nur mit einen Plus von 1,7% zu rechnen.
Die geringsten Risiken für Unternehmen, Insolvenz anmelden zu müssen, gebe es in Bayern und Baden-Württemberg, dagegen stehen mit schlechter Bonität die Bundesländer Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern zu Buche.

 
Neues Verbraucherinsolvenzverfahren vorgesehen
Freitag, 22. August 2008
Folgende Änderungen werden durch die Bundesregierung geplant:
  1. Die Laufzeit des Verbraucherinsolvenzverfahren soll künftig auf 8 Jahre erhöht werden.
  2. Eine Verfahrenskostenstundung wird es nicht mehr geben.
  3. Der Pfändungsschutz soll wegfallen.
  4. Bei vorhandenen pfändbaren Vermögen oder Einkommen wird die Restschuldbefreiung nur noch erteilt wenn der Insolvenzverwalter vergütet wird.
  5. Die Restschuldbefreiung/ Entschuldung kann nach 10 Jahren beantragt werden.
  6. Die Gläubiger erhalten bei der Verweigerung zur Restschuldbefreiung mehr Rechte und können u.U. die Entschuldung versagen.
Genauere Informationen werden sicher in Kürze in der Presse oder bei den Gerichten bzw. Schuldnerberatungsstellen zu erfahren sein.
 
GmbH mit einem Euro Startkapital
Sonntag, 13. Juli 2008
Künftig kann neben der traditionellen GmbH (Grundkapital 25.000€) eine weitere Form gegründet werden. Mit nur einem Euro Startkapital können sich Unternehmensgründer in Deutschland mit der Rechtsform der Kapitalgesellschaft selbständig machen. Im Zuge der größten GmbH - Reform wird außerdem der Betrug bei Firmenpleiten wirkungsvoller bekämpft. Laut Ministerin B. Zypris wäre das eine "massive Entrümpelung" des Rechts.
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Zahl der Firmeninsolvenzen geht zurück
Dienstag, 11. März 2008
Nach neuesten Berichten des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Firmeninsolvenzen weiter rückläufig. Im jahr 2007 ist sie auf dem niedrigsten Stand, seit 2000 gerechnet, angelangt. Insgesamt meldeten 29.160 Unternehmen Insolvenz an, dass sind 14,6 Prozent weniger als im Jahr 2006. (s.a. Umfrage).
Dagegen stieg die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen (Privatinsolvenzen) auf einen Rekordstand von 105.238 Fällen an. Das entspricht einer Steigerung von neun Prozent. Ein Ende ist nicht in Sicht.
 
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