|
Dienstag, 10. März 2009 |
|
Herzlich Willkommen auf den Seiten der IRG - Unternehmensberatungdenn... Guter Rat ist oft teuer Zu allen Zeiten wurde eine unabhängige und uneigennützige Beratung von der Gesellschaft hoch geschätzt. Ein guter Ratschlag bringt nicht nur dem Empfänger materiellen Vorteil und persönliches Wohlergehen, sondern eine professionelle Beratung hat auch eine bedeutende gesellschafts- und wirtschaftspolitische Funktion. Quelle: "Das Ingenieurbüro" D. Goldammer 1996 |
|
|
Überschuldung in der Bundesrepublik |
|
Sonntag, 14. November 2010 |
|
Lt. Presseberichten ist in der Bundesrepublik fast jeder zehnte erwachsene Bundesbürger überschuldet was einer prozentualen Rate von etwa 9,5% der über 18 – Jährigen entspricht ( in Großbritannien 13,8%, in den USA 17,4%). Als Grund wird vorrangig die Wirtschaftskrise, welche im Schlepptau den Verlust des Arbeitsplatzes sowie die gestiegenen finanziellen Belastungen zum Inhalt hat genannt. Jüngst werden auch die steigenden Belastungen in der Gesundheit und Altersvorsorge keine Entspannung bieten. Die Wirtschaftsauskunftei Creditreform rechnet trotz Konjunkturbelebung in den nächsten 2 Jahren nicht mit einem Rückgang der Verbraucherüberschuldung. Im Gegenteil: Die von der Bundesregierung geplanten Sparmaßnahmen sowie höhere Wohnkosten und unsichere Beschäftigungsverhältnisse könnten zu einem weiteren Anstieg der Überschuldung führen. |
|
|
Änderung Insolvenzordnung geplant |
|
Montag, 23. August 2010 |
Lt. der Tageszeitung „Die Welt“ vom 23.08.2010 sollen künftig bei einer Firmeninsolvenz staatliche Gläubiger bevorzugt werden. Im konkreten Fall würden dann die Sozialversicherungsträger, die Bundesagentur für Arbeit und die Finanzämter vor allem anderen Gläubigern am verbliebenen Vermögen sich bedienen können.
|
|
|
Die Einzelermächtigung - ein zusätzliches Haftungsrisiko? |
|
Dienstag, 22. Juni 2010 |
Von Richter am AG Martin Horstkotte und RA Torsten MartiniSeit der grundlegenden Entscheidung des BGH v. 18.7.2002 steht den Insolvenzgerichten mit der Einzelermächtigung trotz der nach diesem Urteil geltenden Anforderungen an den zu beachtenden Individualisierungs- und Konkretisierungsgrad in geeigneten Fällen ein im Prinzip flexibles Instrument zur Verfügung, um im Insolvenzantragsvojahren eines noch lebenden Unternehmens unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auf die Anordnung eines allgemeinen Verfügungsverbots gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 1. HS, 22 Abs. 1 InsO zu verzichten und gleichwohl eine Betriebsforiführung durch den vorläufigen, sog. "schwachen" Insolvenzverwalter zu ermöglichen. Tatsächlich ist indes festzustellen, dass sich die Insolvenzgerichte bei Ausnutzung dieser Möglichkeit sehr zurückhalten. Warum ist dies so? Lesen Sie den ganzen Artikel als PDF. |
|
|
Die Insolvenz als Sanierungsalternative? |
|
Dienstag, 22. Juni 2010 |
Von RA Torsten Martini, Leonhardt Westhelle & Partner ( Artikel aus "DAS GRUNDEIGENTUM", Nr. 12/2010) Auch in Fällen, in denen keine Insolvenzantragspflicht besteht, kann das Insolvenzverfahren ein taugliches Mittel zur „eigentümerschonenden” Gläubigerbefriedigung sein, insbesondere dann, wenn Insolvenzverwalter oder Schuldner die Gelegenheit nutzen, die Rechte der Gläubiger abweichend durch Insolvenzplan zu regeln. In Fällen öffentlicher Förderung wird dies die einzige Möglichkeit sein, den Widerruf der Förderung zu vermeiden. Auf die Haftung der persönlich haftenden Gesellschafter ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ohne größere Auswirkung. Ihre Haftung ändert sich weder dem Grunde doch der Höhe nach. Höchstens haben Sie den Vorteil bei fehlender vertraglicher Parallelverpflichtung, hinsichtlich ihrer persönlichen Haftung nur noch mit einer Person zu tun zu haben, nämlich wegen 93 InsO mit dem Insolvenzverwalter der Gesellschaft. Sie haben anderseits keine Nachteile, da eine Haftung der persönlich haftenden Gesellschafter für die Kosten es Insolvenzverfahrens und die durch den Insolvenzverwalter begründeten. Lesen Sie den ganzen Artikel als PDF. |
|
|
Donnerstag, 10. Juni 2010 |
|
Die gegenwärtige Krise zwingt immer mehr Firmen in die Insolvenz. Allein im März 2010 mussten über 3100 Unternehmen den Gang zum Insolvenzgericht antreten, das sind 8,7 Prozent mehr als im Jahr 2009 (lt. statistischen Bundesamt). Im gesamten ersten Quartal gingen 8230 Firmen insolvent, 6,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen stieg im März um 18,1 Prozent auf 10339. Die BZ berichtet das im gesamten ersten Quartal ein Anstieg um 13 Prozent auf 27236 zu verzeichnen ist. Allein in den Bundesländern Ost sind solche großen Unternehmen wie Quelle, Wartan – Werft, Qimonda, Campina ca. 100000 Arbeitsplätze zum Opfer gefallen. Nach den Betrieben rechnen Experten jetzt auch mit der Pleite vieler Kommunen einhergehend mit einen starken Personalabbau. Die Krise ist noch nicht am Ende.
|
|
|
|
<< Anfang < Vorherige 1 2 3 Nächste > Ende >>
|
| Ergebnisse 1 - 11 von 30 |